STEUERBERATUNG
Wir übernehmen Ihren Jahresabschluss, erstellen Vorschau-/Hochrechnungen und führen Sie sicher und stressfrei durch den Dschungel des österreichischen Steuerrechts.
Jahresabschluss & Steuererklärungen
Am Ende jeden Wirtschaftsjahres steht dessen Abschluss. So wichtig wie die korrekte und übersichtliche Buchhaltung das ganze Jahr über ist, so wichtig ist der Jahresabschluss an dessen Ende für die korrekte Berechnung der Steuer und - nicht zu unterschätzen - als Planungsinstrument für die Zukunft.
Folgende Leistungen bieten wir für laufende Buchhaltungs-Klient:innen und für Einzel-/Kleinunternehmer:innen an.
Nach Verfügbarkeit und je nach Zeitaufwand sind unsere Leistungen auch für „Externe" möglich.
Erstellung von Jahresabschlüssen nach Steuerrecht sowie Unternehmensgesetzbuch
Bilanzen, Einnahmen/Ausgaben-Rechnungen sowie Einnahmen/Überschuss-Rechnungen
Ausarbeitung von Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
Berechnen von Personalrückstellungen (Abfertigung, Urlaub, Jubiläum)
Führung des Anlageverzeichnisses
Bei GmbHs, sofern notwendig: Erstellung des Anhangs
Bei GmbHs, sofern notwendig: Unterstützung bei der Erstellung des Lageberichts
Hochrechnung / Vorschaurechnung
"Wieviel Steuer werde ich zahlen?"
"Wieviel wird die Sozialversicherung von mir haben wollen?"
Diese und andere Fragen beantworten wir proaktiv. Üblicherweise gegen Jahresende bieten wir eine Hochrechnung mit detaillierter Vorschau an, mit welchen Kosten an Einkommensteuer und Sozialversicherung Sie für ein bestimmtes Wirtschaftsjahr rechnen müssen.
Wir analysieren dabei die laufende Gewinnsituation der ersten 3 Quartale, berücksichtigen mögliche Abschreibungen und steuerliche Freibeträge und besprechen mit Ihnen die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben des 4. Quartals.
Gleichzeitig geben wir Ihnen Empfehlungen, wie Sie - als einkommensteuerpflichtige/r (Einzel-)Unternehmer:in - durch steuerliche Maßnahmen sowie freiwillige Vorauszahlungen an die Sozialversicherung Ihre Gewinnsituation verbessern (sprich: den Gewinn mindern) können.
So vermeiden Sie die Schreckmomente, wenn plötzlich die Steuererklärung eine unerwartete Nachzahlung ergibt oder die Sozialversicherung bis zu 3 Jahre später die endgültige Bemessung schickt.
Betriebswirtschaftliche Beratung
Oft treten während des Jahres umfassende Fragen auf, die nicht im Zuge der üblichen Buchhaltungskommunikation beantwortet werden können.
In solchen Fällen stehen wir natürlich jederzeit für eine umfassende Beratung bzw. Besprechung zur Verfügung: telefonisch, per E-Mail oder bei einem persönlichen Termin in der Kanzlei.
Auch Unternehmensexpansionen, Umgründungen sowie betriebswirtschaftliche Fragen finden in diesem Rahmen Gehör.
Meist gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Steuerberatung
Wertschätzend.
Wirtschaftlich.
Watzinger.
Betriebswirtschaft, Steuern, Jahresabschlüsse & Co sind nicht Ihre Stärke?
Schon mal an Outsourcing gedacht? Wir übernehmen das für Sie mit 3W sehr gerne!